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OFD Münster 07.04.1999 G 1421

Gewerbesteuer; | Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft durch Kapitalgesellschaft (§ 7 GewStG)

Eine Steuerpflicht der Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer PersGes, die aufgrund einer Einbringung eines Betriebs oder Teilbetriebs einer KapGes gewährt worden sind, ist aus § 18 Abs. 4 UmwStG nicht herzuleiten, da § 18 UmwStG genau wie die sonstigen Regelungen des zweiten bis siebten Teils des UmwStG gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 UmwStG nicht für die Fälle der Einbringung gilt. Der die steuerliche Behandlung der Einbringung in eine PersGes regelnde § 24 UmwStG wiederum enthält keine Ausführungen zur GewSt-Pflicht entsprechender Veräußerungsgewinne ().

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