BFH - IV R 62/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2
Rechtsfrage
Kommt eine Berichtigung eines Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 wegen nachträglich bekanntgewordener steuermindernder Tatsachen (hier: Abgabe der Steuererklärung) in Betracht, wenn der Stpfl. trotz mehrmaliger Aufforderung des Finanzamts (FA) die Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht, das FA die Besteuerungsgrundlagen schätzt, mithin bis zum Erlass des Steuerbescheides ein grobes Verschulden des Stpfl. vorliegt, und den Stpfl. möglicherweise nur ein einfaches Verschulden daran trifft, dass er die Einspruchsfrist versäumt?
Änderung; Fristversäumnis; Grobes Verschulden; Neue Tatsache; Schätzung
Fundstelle(n):
QAAAC-22995