Wurde der landwirtschaftliche Betrieb
(Bewirtschaftung von Gräben durchzogener Kanalwiesen zur Graserzeugung und
Verkauf des Grases an Landwirte auf dem Halm) in den 60er Jahren des vorigen
Jahrhunderts durch Umwandlung der Grundstücke in Ackerland, Aufgabe des
Bewässerungssystems, Planierung der Gräben und Verpachtung der
Grundstücke an verschiedene Landwirte ohne eindeutige
Betriebsaufgabeerklärung aufgegeben, so dass die Flächen bereits vor
dem keine Betriebsvermögenseigenschaft hatten (vgl. Erlass
des Finanzministers des Landes NRW vom ,
BStBl II 1966,
34)?
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