Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berufsrecht; | Darlegungs- und Beweislast bei Steuerberaterhonorar
Der Steuerberater trägt die Darlegungs- und Beweislast für jede Bestimmung seines Honorars, die über die Mindestgebühr hinausgeht (a. A. betreffend die Mittelgebühr). Der Umstand, daß der Mandant in besonders guten Einkommens- und Vermögensverhältnissen lebt, rechtfertigt keine Erhöhung der Gebühr über den als angemessen festgestellten Betrag hinaus (, NJW-RR 1999, 510).