BFH - IV R 39/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 14, EStG § 13, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 J: 1977
Rechtsfrage
1. Gehörten die durch eine Erbengemeinschaft veräußerten Grundstücke noch zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen oder war bereits durch den Erblasser eine Betriebsaufgabe erfolgt? - Sind den Erben die Rechtsfolgen aus einer möglicherweise fehlenden Betriebsaufgabeerklärung (Betriebsfortführung) für eine vor 1970 liegende Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebes zuzurechnen?
2. Tritt bei etwaigem Vorhandensein verschiedener Einkunftsarten einer Personengesamtheit i.S. der §§ 179 ff AO 1977 durch die Nichterklärung einzelner in Betracht kommender Einkunftsarten die Rechtsfolge des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zweite Alternative AO 1977 (Beginn der Festsetzungsfrist mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist) ein, oder ist die Nichterklärung einzelner in Betracht kommender Einkunftsarten als zwar unvollständige und unrichtige Erklärung, jedoch als abgegebene Erklärung anzusehen mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt in dem die Steuererklärung abgegeben worden ist?
Betriebsaufgabe; Festsetzungsfrist; Landwirtschaft; Steuererklärung; Verjährung
Fundstelle(n):
FAAAC-22763