BFH - IV R 35/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1, HGB § 249, HGB § 252 Abs 1 Nr 4, AbfG § 1, KrW-/AbfG § 4 Abs 1, KrW-/AbfG § 5 Abs 2
Rechtsfrage
Zulässigkeit der Bildung einer Rückstellung für Bauschuttaufbereitung: Kann eine Gesellschaft, deren Zweck das Recycling gebrauchter Baustoffe ist, eine Rückstellung für Kosten bilden, die ihr nach Annahme von Altmaterialien, die zum Bilanzstichtag noch nicht der Aufbereitung zugeführt waren, für nach dem Bilanzstichtag durchzuführende Aufbereitung entstehen? ("Umgedrehter" Wertschöpfungsprozess der Art, dass der Gesellschaft Kosten für die Bauschuttaufbereitung entstehen, nachdem ihr aus der Annahme des Bauschutts bereits Erlöse zugeflossen sind).
Aufbereitung; Bauschutt; Recycling; Rückstellung; Wiederverwertung
Fundstelle(n):
TAAAC-22728