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BFH 19.02.1999 I R 105 107/97 I R 105/97 I R 107/97

Körperschaftsteuer; | verdeckte Gewinnausschüttungen bei Umsatztantieme und Reisekostenerstattung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)

Die an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Umsatztantieme ist nach dem im Regelfall eine vGA und eine andere Ausschüttung, wenn in der Tantiemevereinbarung eine zeitliche und höhenmäßige Begrenzung der Tantieme fehlt (Abgrenzung zu BFH/NV 1994 S. 124). Dies gilt auch, wenn der durch die Umsatztantieme begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer Minderheitsgesellschafter ist. Der Senat nimmt Stellung zur vertraglichen Begrenzung einer Umsatztantieme. Erstattet eine KapGes ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer anläßlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsmehraufwendungen, so kann darin eine vGA liegen. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG ist auf diesen Sachverhalt jedoch nicht anwendbar.

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