Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Zeitpunkt der Betriebsaufgabe aufgrund einer entsprechenden Erklärung des Steuerpflichtigen (§ 16 EStG; R 139 Abs. 5 EStR)
Nach R 139 Abs. 5 Satz 10 EStR ist die Aufgabe eines Betriebs für den vom Stpfl. gewählten Zeitpunkt anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird; wird die Aufgabeerklärung erst nach Ablauf dieser Frist abgegeben, so gilt der Betrieb erst im Zeitpunkt des Eingangs dieser Erklärung beim FA als aufgegeben. Nach dem StEntlG 1999/2000/2002 ist § 34 EStG neu gefaßt worden. § 52 Abs. 47 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 weist zur Anwendung des § 34 EStG aus, daß § 34 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 anzuwenden ist. In den Fällen, in denen nach dem mit zulässiger steuerlicher Rückwirkung eine Vermögensübertragung nach dem UmwStG erfolgt oder ein Veräußerungsgewinn nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 erzielt wird, gelten die außerordentlichen Einkünfte als nach...BGBl 1997 I S. 821