BFH - IV R 1/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1
Rechtsfrage
Lässt die Formulierung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ("sonstige selbständige Arbeit") den Schluss zu, dass diese Vorschrift einen weit gefassten Auffangtatbestand für selbständige Arbeiten bildet und alle Tätigkeiten erfasst, die nicht zu gewerblichen Einkünften führen? - Oder werden hiervon nur die den genannten Beispielsfällen (Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglied) ähnlichen Tätigkeiten erfasst, da eine darüber hinausgehende Anwendung eine Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nicht mehr ermöglichte?
Abgrenzung; Auffangtatbestand; Gewerbebetrieb; Sonstige selbständige Arbeit
Fundstelle(n):
VAAAC-22480