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BFH  - I R 97/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 27, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 20 Abs 2a, EStG § 50c, EStG § 36 Abs 2 S 4 Nr 3, AO 1977 § 42

Rechtsfrage

Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren und inkongruente Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten:

1. Erzielt eine GmbH im Rahmen des Leg-ein-Hol-zurück-Verfahrens auch dann Beteiligungserträge, wenn sie von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Sonderdividenden aus durch Kapitalerhöhung entstandenen Vorzugsgeschäftsanteilen an Kapitalgesellschaften vereinnahmt? - Die Vorzugsgeschäftsanteile wurden kurze Zeit vor der Ausschüttung gegen Zahlung von Ausgabepreisen übernommen, deren Höhe nach den mit den Vorzugsgeschäftsanteilen verbundenen und durch ein Mehrfachstimmrecht abgesicherten Vorzugsdividenden bemessen war.

2. Handelt es sich entgegen dem BStBl I 2001, 47, auch bei Anwendung der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei derartigen Vereinbarungen weder um Darlehensvereinbarungen zwischen der GmbH und den Kapitalgesellschaften noch um eine Veräußerung von Gewinnansprüchen der bisherigen Gesellschafter der Kapitalgesellschaften an die GmbH?

Gewinnansprüche; Gewinnbezugsrechte; Inkongruente Gewinnausschüttung; Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren; Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten; Vorzugsdividenden

Fundstelle(n):
StBW 2006 S. 7 Nr. 22
TAAAC-22446

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - I R 97/05 - erledigt.

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