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OLG Köln 07.10.1998 5 U 109/98
Kreditkartengeschäft; | Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen
Nach § 2 Nr. 3 der Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten (enthalten im Versicherungspaket für Eurocard Gold-Inhaber) besteht bereits dann ein Anspruch auf Übernahme der Rücktransportkosten, wenn der erkrankte Versicherungsnehmer nach medizinischem Befund transportfähig und eine unverzügliche Rückkehr zum Zwecke der ärztlichen Behandlung sinnvoll ist. Eine medizinische Notwendigkeit ist insoweit nicht erforderlich ().