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Steuerberatung; | Begründung der Prüfungsentscheidung einer Steuerberaterprüfung (§ 37a StBerG)
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der Anspruch des Prüflings auf eine erste Begründung der Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen setzt ein spezifiziertes Begründungsverlangen voraus, das nicht pauschal und gleichsam ins Blaue hinein gestellt wird, sondern Mindestanforderungen an eine kritische Auseinandersetzung mit dem Prüfungsergebnis genügt. Der Prüfling muß seine Bedenken gegen die Benotung seiner Leistung dadurch spezifizieren, daß er zumindest allgemeine Anhaltspunkte dafür angibt, weshalb er vermutet, daß die Benotung in fach- und/oder prüfungsspezifischer Hinsicht auf angreifbaren Erwägungen der Prüfer beruhen kann. (2) Besteht die mündliche Prüfung aus mehreren, gesondert bewerteten Prüfungsabschnitten, gehört zur notwendigen Spezi...