BFH - I R 60/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 1 Abs 3, EStG § 1 Abs 2, DBA-China Art 15, EStG § 33a Abs 1 S 5
Rechtsfrage
Mitarbeiter des Goethe-Instituts: Sind Mitarbeiter des Goethe-Instituts unbeschränkt einkommensteuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 2 EStG, obwohl das Goethe-Institut eine jur. Person des Privatrechts ist? - Ist aufgrund der Ausschlussklausel des § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Zusammenveranlagung nach §§ 26, 26b EStG i.V.m. § 1 Abs. 3 EStG mit der ebenfalls in China ansässigen Ehefrau ausgeschlossen? - Ist die Beschränkung des Abzugs von Unterhaltszahlungen des Mitarbeiters auf 1/3 des nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbaren Höchstbetrages auch bei Zahlung eines Kaufkraftausgleiches aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten rechtmäßig?
Ausland; Ehefrau; Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht; Unterhaltsleistung
Fundstelle(n):
JAAAC-22043