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OLG Düsseldorf 21.07.1998 20 U 34/98

Straßenverkehrsrecht; | Inkasso durch Abschleppunternehmen

Auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum rechtswidrig abgestellte Kfz werden vielfach im Auftrag des Grundstückseigentümers oder der Polizei/Ordnungsbehörde durch einen (privaten) Abschleppunternehmer abgeschleppt und sichergestellt. Die Herausgabe des Fahrzeuges wird dabei von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig gemacht. Nach Ansicht des ) stellt dieser Forderungseinzug durch den Abschleppunternehmer eine mit dem Rechtsberatungsgesetz unvereinbare und damit - im Verhältnis zu Rechtsanwälten - wettbewerbswidrige Tätigkeit dar. Dies gelte unabhängig davon, ob der Auftraggeber ein Privater oder eine Behörde (Polizei) sein. Übersehen wurde freilich, daß Polizei- und Ordnungsbehörden nach den einschlägigen Landessicherheitsgesetze...

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