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IWB Nr. 22 vom Seite 1111 Fach 5 Rumänien Gr. 2 Seite 16

Grundzüge des rumänischen Gewinn- und Einkommensteuerrechts

Axel Bormann

Das zum in Kraft getretene Steuergesetzbuch vereint erstmals den weitaus überwiegenden Teil der zahlreichen und zuvor in vielen Einzelgesetzen geregelten steuerrechtlichen Vorschriften in einem Gesetzeswerk.

Das Recht des Steuerverfahrens ist in einem separaten Gesetz über das Steuerverfahren (gleichfalls von 2004) geregelt, zu dem ergänzend noch ausführliche Ausführungsbestimmungen erlassen wurden. Die Neukodifizierung wurde auch zu einer weitgehenden Harmonisierung des Steuerrechts genutzt, das gleichwohl auch jetzt noch nicht frei von widersprüchlichen Regelungen ist. Das Gesetzbuch berücksichtigt in seiner Konzeption schon den bevorstehenden EU-Beitritt, so ist u. a. das Auslaufen verschiedener dem Gemeinschaftsrecht widersprechender Regelungen spätestens mit dem in Aussicht genommenen Beitrittstermin in 2007 vorgesehen. Daneben wurden etwa auch die Regelungen der Umsatzsteuer weitgehend an die geltende EU-Richtlinie angepasst.

Wie andere Steuersysteme auch, unterscheidet das rumänische Steuerrecht zwischen direkten (Einkommensteuer, Gewinnsteuer, kommunale Steuern) und indirekten Steuern (Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern, Zollgebühren usw.)...

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