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Umsatzsteuer; | Vermietung einer Arztpraxis durch Ehegatten (§ 15 UStG)
Nach dem (Rev. eingelegt; Az. des BFH: V R 85/98) liegt bei ,,Vorschaltung'' eines Ehegatten zur Vermietung einer Arztpraxis an den Ehemann ein Gestaltungsmißbrauch vor, wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum vom Zeitpunkt der Vermietung an die Aufwendungen für Zins und Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel und für die Erhaltung des vermieteten Gegenstands nicht aus der Miete und sonstigem eigenen Einkommen decken kann und sich der Mieter-Ehegatte deshalb über die Zahlung der Miete und ggf. von Arbeitslohn hinaus in nicht unwesentlichem Umfang an diesen Aufwendungen beteiligen muß.