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Berufsrecht; | unzulässige Bezeichnung als ,,Dipl. Wirtschaftsjurist (SWA)''
Ein Rechtsanwalt, der an einer vom Arbeitsamt vermittelten einjährigen Qualifizierungsmaßnahme für arbeitslose Juristen an einer privaten ,,Steuer- & Wirtschaftsakademie GmbH'' teilgenommen und von diesem Lehrinstitut ein ,,Diplom'' erhalten hat, ist nicht berechtigt, sich im Briefkopf seiner Geschäftspapiere als ,,Dipl. Wirtschaftsjurist (SWA)'' zu bezeichnen, auch dann nicht, wenn der Zusatz SWA im Kleindruck als ,,Steuer- & Wirtschaftsakademie'' erläutert wird. In dieser Bezeichnung kann außerdem auch nicht die Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes oder eines Interessenschwerpunktes gesehen werden (, MDR 2001, 360).