BFH - II R 12/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 12 Abs 5, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, BewG § 97 Abs 1
Rechtsfrage
Ist der nach einer Außenprüfung festgestellte höhere Einheitswert des Betriebsvermögens einer GmbH & Co. KG (EwBV) und damit der höhere Wert der geerbten Gesellschaftsanteile eine neue Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977, die es - im Zusammenhang mit § 12 Abs. 5 ErbStG - ermöglicht, einen endgültigen Erbschaftsteuerbescheid, in dem die Werte des vorläufigen EwBV angesetzt waren, zu ändern? - Hätte das FA in diesem Fall die Erbschaftsteuer zunächst vorläufig festsetzen müssen, damit bei späterer Änderung des EwBV der Erbschaftsteuerbescheid geändert werden kann? - Ist der Einheitswertbescheid des BV kein Grundlagenbescheid für die Erbschaftsteuer?
Änderungsbefugnis; Betriebsvermögen; Einheitswert; Erbschaftsteuer; Neue Tatsache
Fundstelle(n):
PAAAC-21432