Der Kläger betrieb bis eine Gastwirtschaft als Einzelunternehmen, ab zusammen mit seinem Sohn eine Gastwirtschaft als GmbH (Verdeckte Sachgründung durch Übertrag der Geschäftseinrichtung und des Warenbestandes). - Ist durch ein Schreiben des damaligen Steuerberaters eine eindeutige Betriebsaufgabeerklärung ("der Betrieb wurde zum eingestellt") noch in 1992 erfolgt oder ist die Aufgabeerklärung erst mit Eingang der Steuererklärung 1992 beim FA im Jahr 1993 wirksam geworden? - Fehlende Sachaufklärung zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung durch tatsächliche Verständigung im Rahmen einer BP wegen Kalkulationsdifferenzen und Buchführungsmängeln?
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