Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer; | entgeltliche Überlassung von Parkplätzen durch Landesbehörden und Hochschulen
Zu der Frage, ob in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Parkplätzen durch Landesbehörden und Hochschulen an Bedienstete/Studenten ein Betrieb gewerblicher Art zu sehen ist, vertritt die ; S 2706 - 219 - StH 231 folgende Auffassung: Die Abgrenzung der Vermögensverwaltung von einer wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG bzw. einer gewerblichen Tätigkeit ist nach den Grundsätzen des ESt-Rechts zu § 15 EStG und R 137 EStR 1996 vorzunehmen. Danach stellt das Unterhalten von bewachten Parkplätzen eine wirtschaftliche Tätigkeit dar (vgl. Abschn. 5 Abs. 21 Satz 2 KStR). Die entgeltliche Parkraumüberlassung an Bedienstete/Studenten erfolgt demgegenüber i. d. R. ohne feste Zuordnung an einzelne Fahrzeughalter und ohne weitere Leistungen. Die Verwaltung erfordert lediglich einen für die ...