Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Rückstellung für bedingt rückzahlbare Zuwendungen (§ 5 EStG)
Nach dem ist für betriebliche Zuwendungen, die nur unter einer noch nicht eingetretenen Bedingung zurückzuzahlen sind, unabhängig davon, ob das Rechtsverhältnis als auflösend oder aufschiebend bedingte Liquiditätshilfe oder als bedingt erlaßbarer Zuschuß anzusehen ist, eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Da im Streitfall nach den Förderbedingungen die Rückzahlungsverpflichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen ,,wirksam'' werden sollte und außerdem vom Zuwendungsgeber ganz oder teilweise auf die Rückzahlung der Fördermittel verzichtet werden konnte, ist für jeden Bilanzstichtag eine Prognose darüber anzustellen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Inanspruchnahme auf Rückzahlung ernsthaft zu erwarten ist (Realisationsprinzip). Keine Abweichung...BStBl 1997 II 320