BFH - II R 79/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: GrEStG § 1 Abs 2a
Rechtsfrage
Erfüllt der in 1999 erfolgte Erwerb von 91 v.H. der Geschäftsanteile von an A an einer GmbH, die zu 97 v.H. an einer Grundbesitz haltenden BGB-Gesellschaft beteiligt ist, und der gleichzeitige Erwerb der (restlichen) Anteile in 3 v.H. an der BGB-Gesellschaft von B (insgesamt also 94 v.H. der Anteile an der BGB-Gesellschaft), nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 2a des GrEStG (95 v.H.-Grenze) oder ist, wegen der ein Jahr zuvor erfolgten Übertragung sämtlicher Anteile an der GmbH von B auf A (Ehegatten), wirtschaftlich betrachtet eine wesentliche Änderung im Gesellschafterbestand eingetreten, so dass im Wege des Durchgriffs die Grenze von 95 v.H. überschritten ist und der Erwerbsvorgang von 1999 (doch) der Grunderwerbsteuer unterliegt?
Gesellschafteraustausch; Gesellschafterwechsel; Grundbesitz; Grunderwerbsteuer; Personengesellschaft
Fundstelle(n):
NAAAC-20961