Betriebsaufspaltung; Gewerblicher Grundstückshandel; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Zurechnung
Rechtsfrage
Gewerblicher Grundstückshandel: Kann nach Beendigung einer Betriebsaufspaltung das bisherige Betriebsvermögen (einschließlich des gewillkürten Betriebsvermögens) noch vorübergehend als betrieblicher Organismus zur Fortsetzung einer gleichartigen gewerblichen Betätigung beibehalten werden, mit der Folge, dass nach Beendigung der Betriebsaufspaltung die bisher zum gewillkürten Betriebsvermögen gehörenden Gebäude oder Gebäudeteile nicht als Zählobjekte für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels zu behandeln sind?
Gesetze: EStG § 15, GewStG § 2, EStG § 16
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.11.2005):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist erledigt
erledigt durch:
Urteil - (unbegründet)
Fundstelle(n):
LAAAC-20927