Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; | Aufnahme eines angestellten Steuerberaters in den Briefbogen einer Steuerberatungspraxis
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung bei Aufnahme eines gem. § 58 StBerG angestellten Steuerberatungss in den Briefbogen einer Steuerberaterpraxis und Verwendung eines derartigen Briefbogens für Gebührenrechnungen hat die IV 10 wie folgt Stellung genommen: (1) Die Aufnahme eines gem. § 58 StBerG angestellten Steuerberaters in den Briefbogen einer Steuerberatungspraxis ändert nichts daran, daß dieser Angestellte nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht selbständig tätig ist. Das gilt auch dann, wenn der Briefbogen - gem. § 16 Abs. 7 der Berufsordnung zulässigerweise - keinen Hinweis auf das Angestelltenverhältnis enthält. Wenn bei jemanden aufgrund des Innenverhältnisses die Abhängigkeit zu einem anderen feststeht, kann keine Art des Auftretens nach außen ihn aus einem Angeste...BStBl 1997 II 443