Inwieweit können Fehler der vorherigen (Wert-)Feststellung bei einer Wertfortschreibung wegen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse bzw. Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren beseitigt werden? - Hat § 22 Abs. 4 BewG gegenüber den Vorschriften der Abgabenordnung (§ 177 i.V.m § 181 Abs 1 S. 1 AO) als lex spezialis Vorrang? Siehe hierzu , Bewertungs-Kartei der OFDen Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart § 22 BewG Karte 07.
Änderung der Verhältnisse; Fehlerbeseitigende Fortschreibung; Rechtsbehelfsverfahren; Saldierung; Wertfortschreibung; Wertgrenzen
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