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Litauen | Ausweitung der Einkommensteuerbefreiungen in 2007
Um künftige Diskriminierungen und entsprechende Verfahren vor dem EuGH zu vermeiden, sollen ab dem bestimmte Einkommensteuerbefreiungen ausgeweitet werden. So ist vorgesehen, die Steuerbefreiung für inländische Zinseinkünfte aus Depoteinlagen und Staatsanleihen auch auf ausländische Einlagen und Staatsanleihen aus EU- und EWR-Staaten auszudehnen. Ebenso soll die Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne unter Beachtung einer dreijährigen Haltefrist unbeweglicher und beweglicher Vermögensgegenstände aus EU- und EWR-Staaten gewährt werden.