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Allgemeines | Ausübung steuerberatender Tätigkeit durch spanischen Staatsangehörigen mit abgeschlossenem Hochschulstudium
▶ Urteil: Ein spanischer Staatsbürger, der in Spanien ein dreijähriges Hochschulstudium zum „Asesor Fiscal” abgeschlossen hat und im Inland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates kontinuierlich und in stabiler Weise steuerberatend tätig werden will, kann sich im Inland nur niederlassen und seinen Beruf als „Asesor Fiscal” ausüben, wenn er die Eignungsprüfung gem. § 37a Abs. 2 StBerG absolviert hat. Dies ist nicht diskriminierend, durch das Interesse der Allgemeinheit an einer fundierten und qualifizierten Ausübung des Berufs des StB gerechtfertigt und zudem geeignet sowie erforderlich, um die Standards in dem reglementierten Beruf des StB zu wahren (EFG 2006, S. 1541).
▶ Hinweis: Der Kl. wurde in mindestens vier Fällen im Inland steuerberatend tätig. Im März 2005 beantragte er beim Rheinland-Pfälzischen Ministerium de...