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IWB 22/2006 S. 1095
Allgemeines | Absprache zwischen den zuständigen Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ungarn über die gegenseitige Amtshilfe
Das BMF hat die mit der Republik Ungarn getroffene Absprache vom zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke im BStBl I veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.