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OFD Hannover 19.01.1999 S 2706; s. auch NWB DokSt Rz. 2/99 und Rz. 4/99

Körperschaftsteuer; | Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Die Tätigkeit der Gutachterausschüsse i. S. der §§ 192 ff. BauGB, §§ 136 ff. BBauG (Wertermittlungstätigkeit für Privatpersonen, für Behörden und Gerichte) stellt eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des Abschn. 5 Abs. 2 KStR dar. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 4 KStG/Abschn. 5 KStR begründet die juristische Person des öffentlichen Rechts mit dieser Tätigkeit einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Wird ein nachhaltiger Jahresumsatz von über 60 000 DM nicht erreicht, kann im Einzelfall auf Antrag gleichwohl ein BgA angenommen werden, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts hierfür besondere Gründe vorträgt (vgl. Abschn. 5 Abs. 5 Satz 6 KStR). Liegt ein BgA vor, kann von der Abgabe von KSt-Erklärungen auch dann nicht generell abgesehen werden, wenn z. B. wegen Beachtung des jeweiligen Gebührengesetzes keine Gewinne erzielt werden. Soweit nicht im E...

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