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Abgabenordnung; | wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch mit Rückerwerbsanspruch (§ 39 AO)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob derjenige, der ein Grundstück unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Nießbrauchs unentgeltlich übertragen hat, als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert ist (). Der Senat stellt hierzu fest, daß der Nießbraucher im Normalfall nicht wirtschaftlicher Eigentümer des seiner Nutzung unterliegenden WG ist. Dies gelte grds. auch für den Fall, daß Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ihren Kindern schenkweise Grundstücke übertragen und sich gleichzeitig den unentgeltlichen, lebenslänglichen Nießbrauch an dem Grundstück vorbehalten.