Anwendung des Vermögensteuergesetzes (VStG) ab . - Kann, obwohl der Gesetzgeber - auf den (BStBl II 1995, 655) hin - das VStG ab 1997 nicht neu regelte, die Vermögensteuer auch nach dem für bis zum verwirklichte Tatbestände durch das Finanzamt festgesetzt werden oder ist durch die Untätigkeit des Gesetzgebers der entsprechende Steuerbescheid nichtig? - Ruhen des Verfahrens angeregt, bis das BVerfG die o.a. Rechtsfrage im Verfahren 1 BvR 1831/97 geklärt hat.
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