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Kündigungsschutz; | außerordentliche betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch bei Betriebsübergang
Vor einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich ,,unkündbaren'' Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen (vgl. dazu , NWB EN-Nr. 283/98) muß der Arbeitgeber auch dann alle zumutbaren, eine Weiterbeschäftigung ermöglichenden Mittel ausschöpfen, wenn der Arbeitnehmer einem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen hat. Legt der ,,unkündbare'' Arbeitnehmer dar, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, so genügt es nicht, daß der Arbeitgeber das Bestehen entsprechender freier Arbeitsplätze in Abrede stellt; vielmehr muß der Arbeitgeber ggf. unter Vorlegung der Stellenpläne substantiiert darlegen, weshalb das Freimachen eines geeigneten Arbeitsplatzes oder dessen Schaffung durch eine entspreche...