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BAG 08.09.1998 9 AZR 223/97

Arbeitsrecht; | Umsatzbeteiligung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine zusätzlich zum Gehalt gewährte prozentuale Beteiligung an dem vom Angestellten erzielten Umsatz ist keine widerrufbare Sonderleistung, sondern Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung. Die Vereinbarung, daß diese Umsatzbeteiligung im Folgejahr in monatlichen gleichen Raten ausgezahlt werden soll, regelt nur die Leistungszeit. Sie bewirkt nicht, daß der Anspruch untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis im folgenden Jahr nicht mehr besteht ().

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