BFH - II R 37/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 104 Abs 2, FGO § 105 Abs 4, FGO § 119 Nr 6, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
1. Ist das Urteil nicht mit Gründen versehen, wenn die Zustellung des vollständigen Urteils mehr als neun Monate nach der mündlichen Verhandlung erfolgt ist (FGO: § 104 Abs. 2, § 105 Abs. 4, § 119 Nr. 6)?
2. Sind in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für das unbebaute Grundstück auch die Kosten für das noch zu errichtende Gebäude einzubeziehen, weil die Gesamtheit der Verträge als einheitliches Vertragswerk anzusehen ist?
Abfassung; Einheitliches Vertragswerk; Frist; Geschäftsstelle; Übergabe; Urteil; Zustellung
Fundstelle(n):
IAAAC-20111