BFH - II R 37/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: ErbStG § 13 Abs 2a, ErbStG § 13a Abs 5, ErbStG § 12 Abs 5, UmwStG § 21
Rechtsfrage
Kein Freibetrag für Betriebsvermögen beim Erwerb einbringungsgeborener Anteile in 1994. - Bleibt der im Jahre 1994 erfolgte Erwerb einbringungsgeborener Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die der Erblasser im Privatvermögen gehalten hat, nicht nach § 13 Abs. 2a ErbStG außer Ansatz, weil die Anteile kein Betriebsvermögen im Sinne des § 12 Abs. 5 ErbStG sind oder ist die ertragsteuerrechtliche Steuerverhaftung derartiger Anteile zum Betriebsvermögen nach § 21 UmwStG auch erbschaftsteuerrechtlich zu beachten?
Erbschaftsteuer; Freibetrag; Geschäftsanteil; Privatvermögen
Fundstelle(n):
MAAAC-20098