BFH - II R 34/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: BewG § 10, BewG § 95 Abs 1, BewG § 109 Abs 1, BewG § 117a Abs 2
Rechtsfrage
Ermittlung des Teilwerts eines Seeschiffes. - Ist Teilwert eines am Bewertungsstichtag steuerrechtlich noch nicht voll abgeschriebenen Seeschiffes, das die Klägerin kurz nach dem Bewertungsstichtag beim Erwerb des Anteils vom ausscheidenden Mitgesellschafter selbst weitaus höher bewertete und überdies ca. ein Jahr nach dem Bewertungsstichtag zu einem weitaus höherem Wert veräußerte, der schematisch ermittelte Restwert von 30 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend den Seeschifffahrts-Richtlinien (SeeSchiffR) der OFD Hamburg, oder der Schätzwert zwischen Auseinandersetzungswert und pauschalem Abschlag? - Darf dies zu einem höheren Teilwert als zu einem früheren Bewertungsstichtag führen und liegt darin ein Verstoß gegen die Selbstbindung der Finanzverwaltung, weil sie die von ihr aufgestellten Richtlinien nicht anwendet (Abschnitt 51 Abs. 5 VStR)?
Handelsschiffsvermögen; Partenreederei; Restwert; Schiff; Teilwert; Veräußerungserlös
Fundstelle(n):
AAAAC-20037