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Einkommensteuer; | Bezugskosten für ,,Handelsblatt'' als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften
Nach der Entscheidung des sind die Aufwendungen für den Bezug der Zeitung ,,Handelsblatt'' bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als WK abziehbar. Im Entscheidungsfall hatte der Kl. im Streitjahr Einkünfte aus Kapitalvermögen von ca. 22000 DM erklärt und im Prozeß vorgetragen, wie er die einzelnen Teile der Wirtschaftszeitung seit Jahren intensiv zur Vorbereitung seiner Investitionsentscheidungen und zur Verfolgung seiner Kapitalanlagen nutze.