BFH - II R 19/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: VStG § 4 Abs 1 Nr 1, VStG § 14 Abs 1 Nr 1, BewG § 119 Abs 1, BewG § 118 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Können bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Vermögensteuer die Schulden des einen (überschuldeten) Ehegatten vom positiven Vermögen des anderen Ehegatten bei der Ermittlung des Gesamtvermögens abgezogen werden, wenn die Gläubiger vom überschuldeten Ehegatten, als persönlich haftende Gesellschafterin der in Konkurs gefallenen OHG, Zahlungen verlangen und diese vom vermögenden Ehegatten erhalten, weil die Schulden für die Ehegatten eine tatsächliche und wirtschaftliche Belastung darstellen, auch wenn der vermögende Ehegatte rechtlich zur Zahlung nicht verpflichtet ist?
Ehegatten; Saldierung; Schulden; Vermögen; Vermögensteuer; Zusammenveranlagung
Fundstelle(n):
FAAAC-19692