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Sozialversicherung; | Rundschreiben der Spitzenverbände zur Scheinselbständigkeit
Die Spitzenverbände der Krankenversicherung, der Verband deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit haben über die sich aus den neuen gesetzlichen Regelungen über die Scheinselbständigkeit für das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung (ohne Unfallversicherung) ergebenden Auswirkungen beraten und die erzielten Ergebnisse in einem Rundschreiben vom zusammengefaßt. Dabei ist auf folgendes hinzuweisen: Das Erfordernis, regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig zu sein, ist als erfüllt anzusehen, wenn der Betroffene mindestens fünf Sechstel seiner gesamten Einkünfte aus den zu beurteilenden Tätigkeiten alleine aus einer dieser Tätigkeiten erzielt. Als Auftraggeber können auch Franchisegeber in Betracht kommen. Scheinselb...