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            BFH 09.08.2006  I R 31/01, NWB direkt 47/2006 S. 9
Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft
Der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft im Jahre 1994 durch eine Zweigniederlassung im Inland erzielte Gewinn unterliegt einer Körperschaftsteuerbelastung von 33,5 v. H., allenfalls von 33,885 v. H. (Anschluss an „CLT-UFA”).