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FG Brandenburg 23.08.2006 2 K 2012/03, NWB direkt 47/2006 S. 5

Umstellung der Heubeck-Richttafeln 1983 auf Heubeck-Richttafeln 1998

Eine im Wirtschaftsjahr 1998 erstmalig gebildete Pensionsrückstellung ist nach den Heubeck-Richttafeln 1998 zu bewerten. Ein Differenzbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsrückstellung nach den Heubeck-Richttafeln 1983 und den Heubeck-Richttafeln 1998 existiert in diesem Fall nicht und kann daher auch nicht auf das Erstjahr i. S. des § 6a Abs. 4 Satz 3 EStG und die beiden folgenden Wirtschaftsjahre verteilt werden.

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