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Gebäudeverkauf in den neuen Ländern ohne notarielle Auflassungserklärung
Der nach dem Beitritt erfolgte Verkauf eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden unter nahen Angehörigen in den neuen Bundesländern mit anschließender Rückvermietung des Gebäudes an den bisherigen Eigentümer ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Auflassung nicht in der nach § 925 BGB vorgeschriebenen Form erklärt worden ist. Im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe vereinbarte wiederkehrende Leistungen, die nicht aus den erzielbaren Nettoerträgen des übernommenen Vermögens bezahlt werden können, sind nicht als dauernde Last abziehbar (Anschluss an die Rechtsprechung des Großen Senats des BFH). Das /94 zur Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage s...