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FG München 02.08.2005 10 K 160/05, NWB direkt 47/2006 S. 4
Einseitige Erledigungserklärung
Reduziert das Finanzamt im Laufe des Klageverfahrens die festgesetzte Einkommensteuer auf 0 € und gibt der Kläger keine Erledigungserklärung ab, wird die Klage mangels Beschwer (§ 40 Abs. 2 FGO) unzulässig. Eine Beschwer ergibt sich auch nicht über die beschränkte Tatbestandswirkung des Einkommensteuerbescheids für den Gewerbesteuermessbescheid nach § 35b GewStG.