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FG Hamburg 07.08.2006 6 K 153/04, NWB direkt 47/2006 S. 4
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlenden Angaben zur Organisation der Fristenkontrolle
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist kommt dann nicht in Betracht, wenn der Bevollmächtigte keinerlei Angaben zur Organisation der Fristenkontrolle in seiner Kanzlei macht.