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Vermögensverwaltung durch Steuerberater
Unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung und des Kreditwesengesetzes
Neben Banken und Vermögensverwaltern nehmen mitunter auch Steuerberater eine vermögensverwaltende Tätigkeit wahr. Laut Angaben des „Steuerberater-Suchdiensts” auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer sind 2 876 Steuerberater auf dem Gebiet „Vermögensberatung und -verwaltung” aktiv. Häufig bestehen dabei allerdings rechtliche Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf eine eventuell notwendige Genehmigung der vermögensverwaltenden Tätigkeit durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem Kreditwesengesetz. Der nachfolgende Beitrag geht daher auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, die bei der Verwaltung fremden Vermögens durch Steuerberater gelten.
I. Erscheinungsformen der Vermögensverwaltung durch Steuerberater
Mitunter bieten steuerberatende Kanzleien einem ausgewählten Mandantenkreis auch eine Vermögensverwaltung als eigenständige Beratungsleistung an.
1. Vermögensverwaltung als eigenständiges Beratungsangebot
Die Vermögensverwaltung beinhaltet dabei die Aufgabe, das Vermögen des Mandanten zu verwalten und zu mehren. Die Verwaltung erfolgt im Rahmen der mit dem Mandanten vorab festgelegten Anlagerichtlinien. Vermögensverfüg...