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Änderungen im Vertragsarztrecht
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze in 2./3. Lesung beschlossen. Die neuen Regelungen im Vertragsarztrecht, die am in Kraft treten, bieten den Ärzten neue Gestaltungsmöglichkeiten und erfüllen damit viele ihrer Forderungen. So kann jeder Arzt frei wählen, ob er im Krankenhaus, in der niedergelassenen Praxis arbeitet oder über eine Teilzulassung beides macht, also sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich tätig ist. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Das Gesetz, das entsprechende Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umsetzt, sieht zahlreiche Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung vor, indem es insbesondere
ermöglicht, den aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrag auf die Hälfte einer hauptberuflichen Tätigkeit zu beschränken (sog. Teilzulassung), und damit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beiträgt,
Vertragsärzten ermöglicht, gleichzeitig auch als angestellte Ärzte in Krankenhäusern zu arbeiten,
die Anstellungsmöglichkeiten von Ärzten und Zahnärzten verbessert,
die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren ganz und die Al...