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Umsatzsteuer; | höherwertige Werbegeschenke der Kreditinstitute
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Werbegeschenken der Kreditinstitute hat das wie folgt Stellung genommen: (1) Kreditinstitute mit lediglich geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (höchstens 5 v. H.): Unter Berücksichtigung der Grundsätze des (BStBl 1995 II 214) ist der Aufwendungseigenverbrauch im Fall der Werbegeschenke über 75 DM (Nettobetrag ohne USt) von Kreditinstituten in entsprechender Anwendung des § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG von der USt befreit. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung der Werbegeschenke ist insoweit nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG ausgeschlossen. (2) Kreditinstitute mit mehr als geringfügigen steuerpflichtigen Umsätzen (mehr als 5 v. H.): Bei Unternehmen mit steuerpflichtigen Umsätzen von mehr als 5 v. H. des Gesamtumsatzes kann § 4 Nr. 28 Buchst. a UStG nicht entsprechend ...