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BMF 27.12.1999 IV C 2 S 2246 69/99

Einkommensteuer; | Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Zur Frage, ob die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten freiberuflich oder gewerblich tätig sind, hat das wie folgt Stellung genommen: Die Tätigkeit des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist eine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Die Tätigkeit ist zwar in dem Katalog der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht aufgeführt. Es handelt sich jedoch um eine dem Katalogberuf des Arztes ähnliche heilberufliche Tätigkeit. Das Berufsbild des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichentherapeuten nach dem PsychThG ist, was Tätigkeit und Ausbildung angeht, mit dem Beruf des Arztes vergleichbar. Die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigk...

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