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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 278/06 EFG 2006 S. 1768 Nr. 22

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Gleichstellung von VBL-Beiträgen mit Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Leitsatz

  1. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages abzuziehen.

  2. Die vom Arbeitgeber des Kindes abgeführten Beiträge an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sind den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung vergleichbar und daher ebenfalls bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 198 Nr. 4
EFG 2006 S. 1768 Nr. 22
LAAAC-19450

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.08.2006 - 6 K 278/06

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