Zur Abfindung einer Pensionszusage für die bei der GmbH erdienten Ansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers, die nach
Umwandlung der GmbH auf eine KG übergegangen waren
Leitsatz
Durch die Umwandlung einer GmbH werden die Rechtsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers aus einer Versorgungszusage
aus seiner Sicht nicht verändert und bleiben durch das ehemalige Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer begründet.
Sie werden nicht Teil seines Gesellschaftsvermögens bei der KG und können somit nicht mit der Veräußerung der Kommanditanteile
im Zusammenhang stehen.
Ablösezahlungen führen daher zu Arbeitseinkünften ebenso wie wenn die vereinbarten Pensionszahlungen bei Erreichen der Altersgrenze
gezahlt worden wären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAC-19441
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 11.07.2006 - I 402/2005
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